Stand vom 23. März 2025
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder/Pächter nachvollziehbar zu gestalten, gibt sich der Kleingartenvereins Endemühle e.V. folgende Beitrags- und Gebührenordnung:
- Allgemeine Regelungen
- Fälligkeit
Sämtliche in dieser Beitrags- und Gebührenordnung geregelten wiederkehrenden Beiträge, Gebühren, Umlagen und sonstige Zahlungsverpflichtungen sind mit Ausreichung der Jahresrechnung zur Zahlung fällig. - Verzug
Mit Ablauf der jeweils gültigen (siehe Satzung) oder festgesetzten Fälligkeit tritt Verzug ein. - Ratenzahlung
Die Zahlung der Jahresrechnung in festgelegten monatlichen Raten ist nur durch Antrag an den Vorstand möglich. Hierfür muss das entsprechende Formular des Vereins genommen werden. - Änderungen
Änderungen dieser Beitrags- und Gebührenordnung sind grundsätzlich nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig. Ändern sich Beiträge, Gebühren, Umlagen oder sonstige Zahlungsverpflichtungen, die von Dritten bestimmt werden bzw. durch geleistete Ausgaben bestimmt werden, ist der Vorstand berechtigt, den entsprechenden Eintrag auch ohne Beschluss der Mitgliederversammlung anzupassen.
- Fälligkeit
- Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. - Beiträge und Gebühren
- Aufnahmegebühr
Diese wird als einmaliger Beitrag bei Aufnahme in den Verein erhoben. Sie beträgt 20,00 € pro Mitglied. Die Summe setzt sich zusammen für folgende Dokumente- Aufnahmeantrag incl. Kopie
- Satzung des Kleingartenvereins Endemühle e.V.
- Gartenordnung des Kleingartenvereins Endemühle e.V.
- Mitgliedsausweis des Kleingartenvereins Endemühle e.V.
- Stundenkarte des Kleingartenvereins Endemühle e.V.
- Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.
- Pachtvertrag
- Diverse Informationsmaterialien des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V und des Territorialverband Kamenz
der Kleingärtner e.V. nach Bedarf
- Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist immer für das laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu entrichten und richtet sich nach den folgenden Mitgliedsformen:
Mitgliedsform Beitragshöhe Hauptmitglied 15,00 € Zweitmitglied 2,00 € Ehrenmitglied frei
- Aufnahmegebühr
- Allgemeine Gebühren
- Fahrtkosten
Bei Fahrten, die in Ausübung der Vereinsarbeit erfolgt, werden nachfolgende Gebühren veranschlagt:- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln lt. Aktuellen Tarifen
- Fahrten mit privatem PKW 0,30 €/km
- Sonstige Kosten
- Adressfeststellungen, Gebührenvorauszahlungen auf öffentlichen Ämtern und ähnliche werden in der jeweiligen Höhe dem Mitglied erhoben
- Die entstehenden Bearbeitungsgebühren durch den Kleingartenverein Endemühle e.V. werden dem Mitglied zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Fahrtkosten
- Pacht und Gemeinschaftskosten
Pacht pro m² 0,13 € Wasserversorgung und Werterhaltung der Kleingartenanlage
pro Parzelle20,00 € Nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen pro Stunde 15,00 € - Strom- und Wasserkosten
Die Gebühren für Grund- und Bereitstellung sowie die Preise pro Verbrauchseinheit werden durch den Stromversorger festgelegt. Die Grund- und Bereitstellungspreise werden gleichmäßig auf alle Kleingärten umgelegt, die an die Versorgung angeschlossen sind. Der individuelle Verbrauch an Strom wird mit den vorgegebenen Verbrauchspreisen abgerechnet. Ergibt sich eine Differenz zwischen Gesamtverbrauch aller individuellen Verbräuche und dem Gesamtverbrauch gemäß der Schlussrechnung des Versorgers, kann diese zu gleichen Teilen auf alle Kleingärten umgelegt, die an die Versorgung angeschlossen sind.Pumpenstrom pro Parzelle 3,10 € Füllung Badebacken pro m3 5,00 € - Grünschnitt Annahme
Kleiner Sack 2,50 € Großer Sack 3,50 € Normal gefüllte Schubkarre 3,50 € - Mahngebühren
Befindet sich ein Mitglied 7 Tage in seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, erfolgt die erste Mahnstufe. Folgende Gebühren werden erhoben:
Erste Mahnung
Eine Mahngebühr von 10,00 € wird erhoben, wenn auf das Zahlungsziel keine Zahlung eingeht.
Zweite Mahnung
Eine Mahngebühr von 20,00 € wird erhoben, wenn auf die 1. Mahnung innerhalb von 2 Wochen keine Zahlung erfolgt ist. - Aufwandsentschädigungen
Folgende Aufwandsentschädigungen werden dem Pächter in Rechnung gestellt
Nicht eingehaltene Termine Pro nicht abgesagten Termin durch den Pächter 15,00 € Ablesung Stromzähler Stromzählerstand liegt dem Vorstand nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der Stromzählerablesung unaufgefordert vor 15,00 € Energieversorgung Bei nicht gezahlter Energiekosten wird die Energieversorgung eingestellt. Ab- und wieder anklemmen wird wie folgt in Rechnung gestellt: Abklemmen 15,00 € Anklemmen 15,00 € - Sonstige Beiträge und Gebühren
Sicherheitsleistung pro Parzelle bei Neuvergabe 200,00 € Mitgliedsbeitrag TKK pro Parzelle laut Beitrags- und Gebührenordnung des TKK-Verbands - Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 23.03.2025 in der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins Endemühle e.V. beschlossen.
Sie tritt zum 23.03.2025 in Kraft. Alle vorherigen Beitrags- und Gebührenordnungen verlieren zu diesem Datum ihre Gültigkeit.